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Die Konzeption der Kooperationsklassen

Die Unterrichtung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung gemeinsam mit Kindern der allgemeinbildenden Schule bietet die Chance, diesen Kindern sowohl das gemeinsame Lernen und Leben mit Kindern ohne Behinderung zu ermöglichen, als auch nach Bedarf den Schonraum und die individuelle und umfassende Förderung zu geben, den die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung bieten kann. Zudem profitieren sowohl die Kinder mit und ohne Förderschwerpunkt als auch die Lehrkräfte der allgemeinbildenden Schule von der förderpädagogischen Kompetenz der Förderschullehrkräfte. Die Kinder mit Förderbedarf lernen im Zusammensein mit normal begabten Kindern in vielerlei Hinsicht. Diese wiederum erleben die Vielfalt menschlichen Daseins, sie üben Rücksichtnahme und Kooperation und werden in ihrer sozialen und emotionalen Kompetenz gestärkt. Auf dem Weg zur vollständigen Umsetzung der UN-Konvention stellt die Kooperationsklasse einen wichtigen Schritt zur inklusiven Beschulung für Kinder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung dar.

 

Grundsätzlich wird durch Maßnahmen der inneren Differenzierung versucht, dass Grundschüler/innen und Förderschüler/innen so viel wie möglich gemeinsam unterrichtet werden. Manche unserer Kinder, die in einer der Kooperationsklassen unterrichtet werden, sind im Bereich der Kulturtechniken im Unterricht der Grundschule z.T. überfordert und brauchen dort eigene Angebote, könnten aber in den klassischen Nebenfächern wie Musik, Kunst, Sport, usw. grundsätzlich alles problemlos mitmachen. Andere Kinder wie z.B. ein stark autistischer Schüler kann gerade vom Regelunterricht in Deutsch und Mathematik stark profitieren, ist aber vielleicht mit der eher wenig strukturierten Situation in der Sporthalle überfordert. 

 

Die Stärke des Konzepts der Kooperationsklasse liegt gerade in der Flexibilität, genau nach den Bedürfnissen der jeweiligen Kinder Unterrichtsangebote gemeinsam oder getrennt anzubieten. Es gibt immer die Option, dass auch lernschwache Kinder der Grundschule spezielle Lernangebote innerhalb der kleinen Gruppe der Förderschüler/innen mit nutzen können. Ebenso arbeitet die Gruppe der Förderschüler/innen auf jeden Fall in gewissen Zeiten für sich alleine, in denen Unterrichtsinhalte behandelt werden, die im Regelunterricht der Grundschule sonst zu kurz kämen

 

Die Kooperation mit der Auefeldschule besteht bereits seit über zehn Jahren. Mit Schuljahresbeginn 2021/22 sind zudem zwei Kooperationsklassen an der Losseschule in Bettenhausen gestartet. 

An der Reformschule, die mittlerweile drei Kooperationsklassen unserer Schule integriert hat, sind die formalen Rahmenbedingungen etwas anders. So werden die Schülerinnen und Schüler jeweils zu zweit auf zwei parallele Lerngruppen verteilt. Diese arbeiten wiederum so viel wie möglich in ihrer jeweiligen Gesamtgruppe mit. Einzelne spezielle Unterrichtsinhalte wie Lebenspraxis, Hauswirtschaft, Schwimmen werden in der Kleingruppe der Förderschülerinnen und Förderschüler durchgeführt. An diesen nehmen nach Absprache z.T. auch die regelhaft inklusiv beschulten Kinder im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung teil, sowie manchmal Schülerinnen und Schüler der Intensivklassen, z.B. beim Schwimmen. Exklusiv wird in der Regel auch die Kulturtechnik Mathematik unterrichtet. 

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass besonders das handlungsorientierte Lernen und Arbeiten in den Fächern Projekt, Arbeitslehre, Werken und Labor, sowie die Phasen des freien Übens dem gemeinsamen Lernen und den Möglichkeiten der Differenzierung sehr entgegenkommen. Positiv auf das Lernverhalten der Schüler/innen wirkt sich zudem das Lernen in altersgemischten Gruppen aus. Häufig orientieren sich unsere Schülerinnen und Schüler an ihren älteren Mitschülern und Mitschülerinnen oder sie werden von diesen angeleitet.

Es hat sich in der Reformschule als günstig erwiesen, wenn unsere Schülerinnen und Schüler Selbstfahrer/innen sind, bzw. möglichst schnell werden. Sie sind ansonsten an den Beförderungsdienst zur Hauptstelle der August-Fricke-Schule gebunden und müssen so manchmal früher den Regelunterricht der Reformschule verlassen. Als Selbstfahrer/innen können sie auch am Nachmittagsangebot mit AGs an der Reformschule teilnehmen.